Neues Drohnenvideo vom Apple Park - Droht ein Ende der Überflugvideos?
Erneut hat Matthew Roberts seine Drohen aufsteigen lassen und versorgt und mit einem frischen Überflugvideo vom Apple Park. Wie es aussieht, konzentriert sich Apple inzwischen hauptsächlich auf die Arbeiten an den Parkanlagen um die Gebäude herum In dem Video zu sehen sind unter anderem jede Menge neue Bäume, einen so gut fertiggestellten Teich und den historischen Schuppen ("Glendenning Barn"), denn Apple vorsichtig ab- und an seinem neuen Standort originalgetreu wieder aufgebaut hat. Dies führt dazu, dass man sich inzwischen ein recht gutes Bild davon machen kann, wie die gesamte Anlage nach ihrer Fertigstellung einmal aussehen wird. Weitere Arbeiten wurden zudem am Glaseingang zum Steve Jobs Theater und am Besucherzentrum durchgeführt.
Unterdessen könnte der oben zu sehende Clip eines der letzten Überflugvideos vom Apple Park gewesen sein, welches wir zu sehen bekommen. So haben die Kollegen von AppleInsider in Erfahrung bringen können, dass Apple offenbar bestrebt ist, solche Drohnenüberflüge künftig zu unterbinden. So berichtete ein anderer Pilot davon, dass er von Security-Mitarbeitern daran gehindert wurde, seine Drohne zu starten. Auf welcher Basis dieses Verbot ausgesprochen wurde, ist aktuell unklar. Derzeit gibt es zumindest kein offizielles Überflugverbot für den Apple Park und die aktuellen Bestimmungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde FAA erfordern lediglich einen Abstand von mindestens 110 Metern zu Gebäuden. Zudem muss der Pilot stets eine Sichtverbindung zu seinem Fluggerät haben.
Die FAA erlaubt Drohnenflüge zudem ausschließlich unterhalb einer Höhe von 120 Metern. Allerdings gibt es offenbar bereits Beschlüsse, wonach ein Grundbesitzer auch die Hoheit bis zu einer Höhe von 110 Metern oberhalb seines Besitzes hat. Bliebe also ein schmaler, sehr theoretischer Korridor. Allerdings könnte Apple auch jederzeit versuchen, ein offizielles Überflugverbot zu erwirken, sollten die Drohnen zu einer Geräuschbelästigung oder einer Verletzung der Privatsphäre führen. Vorerst heißt es also erstmal abwarten. ????
Kommentare
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Tim am :
SOE am :
Denn all die genannten Regelungen und Vorschriften greifen NUR, wenn der Eigentümer des Geländes dem Überflug nicht widerspricht. Apple gehört das Gelände, damit darf Apple entscheiden, wer diese Gelände überfliegt.
Das gilt nicht nur für Drohnen, sondern auch für Hubschrauber. Auch diese Fluggeräte fliegen zu niedrig, um von den Ausnahmen der Luftfahrt profitieren zu können.