Bundesnetzagentur veröffentlicht Vergabebedinungen für 5G-Mobilfunkfrequenzen
In den vergangenen Wochen tauchten immer mal wieder zarte Gerüchte um ein 5G-iPhone auf. Dieses könnte im Jahr 2020 auf den Markt kommen und dürfte dann auf einen Intel-Modemchip setzen, um den neuen Mobilfunkstandard zu unterstützen. Dieser wird dann nicht nur Datenverbindungen mit bis zu 20 Gbit/s ermöglichen, sondern auch die beim Surfen entstehenden Latenzen deutlich reduzieren. 5G stellt damit eine Weiterentwicklung der aktuell verbreiteten LTE-Technologie dar. Der eine oder andere wird hierzu in den vergangenen Wochen vernommen haben, dass die Bundesnetzagentur die Auktion der benötigten Frequenzen vorbereitet, die iom kommenden Frühjahr stattfinden soll. Nun wurden die zugehörigen Vergabebedingungen festgelegt und das Zulassungsverfahren zu der Auktion eröffnet.
Es darf davon ausgegangen werden, dass alle drei großen hiesigen Mobilfunkanbieter entsprechende Frequenzen beantragen werden. Zusätzlich zu den hierzu entrichtenden Gebühren verpflichten sich die Anbieter zudem, die Vergabebedingungen [PDF] einzuhalten und umzusetzen. Ein wesentlicher Teil hiervon ist unter anderem die Gewährleistung der Grundversorgung. Hierzu zählt die Bundesnetzagentur auch die Versorgung von größeren Verkehrsadern wie Autobahnen, großen Bundesstraßen und Eisenbahnlinien, aber selbstverständlich auch die Schließung von Funklöchern, insbesondere in ländlichen Gegenden. Unter anderem sehen die Bedingungen vor, dass bis Ende 2022 mindestens 98% der bundesdeutschen Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s angebunden sein müssen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann wird mit den Worten zitiert:
"Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei."
Bemerkenswert ist, dass in den Vergabebedingungen die im Vorfeld vor allem von 1&1 aufgebrachte Forderung nach einer nationalen Roaming-Verpflichtung fehlt. Hiermit wollte der Anbieter erreichen, dass die deutschen Anbieter ihre Netze öffnen müssen, damit auch Kunden von anderen Anbietern diese (zumindest in der Übergangszeit) nutzen können. Entsprechend kritisierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband in Person seines Vorstands Klaus Müller die Vergaberichtlinien:
"Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten."
Kommentare
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Floyd Pepper am :
Deutschlands Wirtschaftskraft beruht vor allem auf der \u201eguten\u201c Infrastruktur! Im Digitalen, Festnetz und Mobilfunk, scheinen aber die wirtschaftlichen Interessen von Einzelunternehmen wichtiger als Aufbau konkurrenzf\344higer Infrastruktur!
In D haben bis heute 20.000 Industriegebiete keinen Glasfaseranschluss, das ist ein Offenbarungseid, vom Mobilfunk ganz zu schweigen!
Das 5G mit den jetzt zu versteigernden Frequenzen nicht fl\344chendeckend Umsetzbar ist, sollte jeden klar sein. Aber fl\344chendeckendes 4G h\344tte man einfordern m\374ssen, gebunden an die Bedingung, dass jeder Funkturm an Glasfaser angebunden ist.
Den volkswirtschaflichen Vorteil mehrer paralleler Netze k\366nnte mir bis heute auch keiner erkl\344ren!
Tobias am :
Deutschland, 2020 \ud83e\udd26\ud83c\udffb\u200d\u2642\ufe0f
Flo2 am :
Das kostet etliche Milliarden, die keiner zahlen will.
Ergo: wenn ich aufs Land fahre, habe ich weiterhin nur Edge.
Prost!
Anonym am :
Kosta(s) am :
Blueberry am :
Blueberry am :
Marco am :
Anonym am :
Stefan am :
...123... am :