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Spaß am Wochenende: Gericht verbietet "eiPott"

Selten genug kommt es vor, dass die großen amerikanischen Apple-Seiten mal über News aus GOG (Good Old Germany) berichten. Diese Story war es dann einigen Kollegen aber doch wert, darüber zu berichten. Der Anlass ist aber auch wirklich zu komisch. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat nämlich einer einstweiligen Verfügung von Apple statt gegeben, die von der Firma Koziol aus Erbach verlangte, den Eierbecher "eiPott" (erhältlich unter anderem bei Amazon) aus nicht mehr unter diesem Namen zu vertreiben. Und jetzt der Knaller. Als Begründung heißt es, der Eierbecher könne mit Apples "echtem" iPod verwechselt werden. Nun gut, schaut man sich die Verpackung des € 7,90 teuren Eierbechers einmal an, kann man tatsächlich schonmal aus Versehen das falsche Produkt erwischen. Koziol hat inzwischen angekündigt, den Eierbecher ab sofort unter einem neuen Namen und in einer andere Verpackung zu vertreiben. Da sage noch einer, deutsche Richter hätten keinen Humor... (via BZiPhone)

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Kommentare

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Rudi am :

Wie schade, das beweist doch wieder das Apple keinen Homor hat. Wie kann man einen Eierbecher mit einem richtigen Ipod verwechseln. Die sollen doch besser allen nachgemachten Ipods aus China die Zähne zeigen, was ich da auf meinen Dienstreisen alles gesehen habe... Da kann man beim Eierbecher nur schmunzeln und Apple in den Hintern treten....

SN am :

Meiner Meinung nach auch übertrieben und unnötig; zumal ich das als eine (und nein, ich bin kein Apple Fan-Boy) Ehrung des von Apple produziertem iPod ansehe. Ich meine, in Konkurrenz zum iPod kann der eiPott ja wohl sehr schlecht treten...es sei denn in naher Zukunft kann man Eier als Speichermedium für Daten nutzen?! Eigentlich ein interessanter Gedanke.. hust

HerzZorro am :

Apple wird mir immer unsympathischer , und langsam ist das lächerlich gegen wen und alles die Gerichtlich vorgehen. Das hier ist doch der beste Beweis das die Firma schon lange mit ihrem Erfolg abgehoben sind. Ich hoffe das Apple mal gehörige Erfolgseinbusen haben wird, damit die mal wieder auf den Boden der Tatsachen kommen ^^

Marco am :

Ich finde es gut. Der Hersteller hat schließlich die Bekanntheit von Apple und das Erscheinungsbild eines iPods dafür ausgenutzt, sein Produkt besser zu verkaufen. Die von Apple verdient erlangte Bekanntheit wurde hier unerlaubt kommerziell genutzt, um einen simplen Eierbecher "cool" zu machen und gewinnbringend zu verkaufen. Finde das Urteil 100% gerechtfertigt.

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