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Bundeskartellamt schiebt Datenzusammenführung bei Facebook-Diensten Riegel vor

Man darf jetzt schon gespannt sein, wie Facebook auf diese Entscheidung reagiert. Heute hat das deutsche Bundeskartellamt entschieden, dass es dem sozialen Netzwerk die Zusammenführung von Nutzerdaten aus seinen verschiedenen Apps und Messenger-Diensten untersagt. Facebook hatte angekündigt, dass man genau dies vorhabe, offiziell um hierdurch das Nutzererlebnis zu verbessern. Das Kartellamt hat diesen Plänen nun also einen Riegelvorgeschoben und gleichzeitig verfügt, dass die Sammlung und Zusammenführung der Daten einer freiwilligen Zustimmung des Nutzers bedarf. Hierbei handelt es sich um eine neue Auflage für Facebook, wo man in seinen AGBs bislang keine Einwilligung der Nutzer voraussetzte.

Grundsätzlich ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu begrüßen. Hört man sich mal ein wenig um, ist vielen Nutzern gar nicht bewusst, dass Angebote wie WhatsApp oder Instagram zum Facebook-Konzern gehören und folglich auch dann die eigenen Daten dort landen, wenn man Facebook selbst gar nicht nutzt. Darüber hinaus stört sich das Kartellamt auch daran, dass Facebook seine Marktposition für die Sammlung von Daten ausnutzen würde. In der zugehörigen Pressemitteilung wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes mit den folgenden Worten zitiert: "

"Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet. Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto in faktisch schrankenlosem Ausmaß hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Und Freiwilligkeit heißt, dass die Nutzung der Facebook-Dienste nicht von der Einwilligung des Nutzers in diese Art der Datensammlung und -zusammenführung abhängig gemacht werden darf. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten."

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Kommentare

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Katie am :

Netter Versuch

udo am :

Diese Entscheidung ist sinnvoll aber FB wird sich mit allem was m\366glich ist wehren.

Steffi am :

Oder Wege finden, um die Einschr\344nkungen zu umgehen.

verAppler am :

Denke ich auch. Als ob irgendwer \374berpr\374fen w\374rde, was bei Facebook firmenintern mit den Daten gemacht wird ..

Dansen am :

Als w\374rde sich Facebook f\374r das Deutsche Kartellamt interessieren.... \ud83d\ude02\ud83d\ude48

Peter am :

Das Kartellamt kann empfindliche Strafen verh\344ngen, dazu geh\366ren auch Haftstrafen. Au\337erdem kann es die Gesch\344ftserlaubnis entziehen.

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