Keine einstweilige Verfügung - Apple gegen Epic landet wohl vor Schwurgericht
Der juristische Auseinandersetzung zwischen Apple und die Fortnite-Entwickler von Epic Games ging gestern weiter, als sich die beiden Parteien in einer Anhörung zu einer möglichen einstweiligen Verfügung wiedersahen. Darin ging es um eine mögliche Rückkehr von Fortnite in den AppStore, die Epic anstrebte. Zwar liegt das finale Urteil noch nicht vor, jedoch sieht es nicht so aus, als würde Epic mit seinem Ziel erfolgreich sein. Viele der von den beiden Parteien vorgebrachten Argumente entsprachen denen, die man auch schon bei der ersten Verhandlung anführte. Schon damals entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers zugunsten von Apple und ließ Fortnite nicht zurück in den Store.
Unter anderem ist ?Epic Games? der Ansicht, dass Apple seine Monopolstellung im AppStore ausnutzen würde, indem man die inzwischen hinlänglich bekannte Abgabe in Höhe von 30% einfordere. Die Richterin entgegnete, dass dies dem Industriestandard entspreche und unter anderem auch andere Betreiber solcher Plattformen, wie PlayStation, Xbox, Nintendo, Amazon, Walmart, Best Buy, Google und viele weitere diese Abgabe erheben. Epic erwiderte, dass der Unterschied darin bestehe, dass es sich dabei um Hardware-Konsolen handle, die mit Verlust verkauft würden, was Gonzalez Rogers jedoch nicht überzeugte.
Stattdessen fragte sie die Epic-Vertreter, wann genau Apple denn zu einem Monopol im AppStore wurde, wenn die dort gelten Regeln doch schon seit Jahren nahezu unverändert seien. Eine Frage, auf die die Anwälte keine stichhaltige Antwort liefern konnten. Allerdings würde Epic gerne eigene Vertriebswege erschaffen, um seine Spiele unter iOS anzubieten. Apples Anwälte entgegneten, dass dies das komplette Geschäftsmodell des AppStore aushebeln würde, welches seit seinem Beginn auf Sicherheit, Datenschutz und Schutz vor Malware ("safety, security, and privacy of its users") basieren würde.
Richtig unangenehm wurde es für Epic dann, als die Richterin den Entwicklern vorwarf, bewusst gegen die AppStore-Regeln verstoßen zu haben. Zwar gebe es Nutzer, die Epic dafür feierten, dass man sich gegen Apple auflehnte, allerdings sei man nicht ehrlich gewesen und rein taktisch vorgegangen. Wie die Kollegen von CNET berichten, empfahl Richterin Gonzalez Rogers, dass sich die beiden Streitparteien auf ein Schwurgerichtsverfahren einstellen sollten. Allerdings müssten Apple und Epic dies beantragen. Ein von Geschworenen gefälltes Urteil würde auch die Positionen von außen einbeziehen und ein endgültigeres Urteil hervorbringen, welches schwieriger anzufechten ist. Das abschließende Gerichtsverfahren wird im Juli 2021 erwartet.
Kommentare
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RoRo am :
DanSen am :
SOE am :
Microsoft hat ein De-Facto-Monopol mit seinem Office-Programm, die Zoeller-Gruppe hat ein De-Facto-Monopol bei Aufbauten für Abfallsammelfahrzeuge. Zwei Beispiele. Wer könnte denn jetzt bitte mit Gewissheit sagen, wann das Monopol gefestigt war?
Welche Relevanz soll diese Frage haben? Ich kenne keine Regel, die besagt, dass man sich unverzüglich beschweren muss.
Anonym am :
Epic Games kann ja eigene Konsolen fertigen lassen und seine Spiele nur daf\374r entwickeln. Wie Nintendo.
Clemens G\344rtner am :