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Neu in iOS 15: "Digitales Erbe" und sichere Kontakte für die "Account-Wiederherstellung" in iCloud

Das Thema Erbschaft ist immer ein etwas unangenehmes, weil es stets mit dem Tod eines geliebten Menschen einhergeht. Nichts desto trotz ist es etwas, um das man sich besser rechtzeitig kümmern sollte. Mit iOS 15 wird Apple sich nun des digitalen Vermächtnisses seiner iCloud-Nutzer annehmen. Zu finden ist der neue Menüpunkt in den iCloud-Einstellungen im Bereich "Passwort & Sicherheit". Hier findet man ab iOS 15 den Eintrag "Kontaktperson zum Account-Erbe", in der man eine oder mehrere Personen hinterlegen kann, die nach dem eigenen Ableben auf die in iCloud lagernden Daten zugreifen dürfen.

Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist auf den zweiten Blick dann aber (Gott sei Dank) mit ein wenig Aufwand verbunden. So benötigt die hinterlegte Person neben der Sterbeurkunde auch einem Zugriffsschlüssel um auf das digitale Erbe zugreifen zu können. Diesen kann man während des Einrichtungsprozesses ausdrucken und sollte ihn dann gemeinsam mit den restlichen Erbschaftsdokumenten, wie dem Testament an einem sicheren Ort ablegen. Der von Apple nun so angebotene Weg ist aber trotz des kleinen Zusatzaufwands immer noch komfortabler als ein im Vorfeld nicht geregelter Zugriff. Das "digitale Erbe" in iCloud umfasst, wie oben zu sehen, sämtliche dort abgelegte Dokumente, Fotos, Videos, Notizen und weitere Inhalte.

Übrigens findet man unter dem angesprochenen Menüpunkt "Passwort & Sicherheit" in den iCloud-Einstellungen ab iOS 15 auch die auf der WWDC-Keynote präsentierte Möglichkeit, Kontakte für die "Account-Wiederherstellung" zu hinterlegen. Diese erhalten hierdurch keinen Zugriff auf die in iCloud lagernden Inhalte, können jedoch genutzt werden, um wieder Zugriff auf den eigenen iCloud-Zugang zu erhalten, sollte man soch dort einmal versehentlich ausgesperrt haben. Ist dies geschehen, kann man Apple anweisen, einem der hinterlegten Kontakte einen sechsstelligen Wiederherstellungs-Code zu senden, mit dessen Hilfe man sich dann wieder anmelden kann.

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Kommentare

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Michael am :

Es ist zwar ein Thema, das man gerne verdr\344ngt - aber gut, dass sich endlich mal ein grosser Player drum k\374mmert.

Boris \uf8ff am :

Versteh das nicht ganz, man k\366nnte doch einfach im Testament auch die Zugangsdaten hinterlegen f\374r was brauche ich diesen Umweg?

Konstantin am :

Wenn sich dann doch mal das Passwort \344ndert, m\374sstest du auch das Testament \344ndern. Und dann w\344re da noch die Zwei-Faktor-Authentifizierung\u2026

Boris \uf8ff am :

Okay stimmt! Das hatte ich nicht bedacht

Jotter am :

Es m\374sste besser jetzt schon im Vorfeld alles anlegbar sein f\374r Erben. Dann braucht man im Todesfall nur noch die Sterbeurkunde einreichen

SOE am :

Du meinst ohne gesonderten Zugangsschlüssel? Also das jeder, der die Urkunde hat, auf alle Daten Zugriff hat?

Na, danke.

Andi am :

H\366rt sich das ganz sinnvoll und n\374tzlich an.

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