Apple geht im AppStore-Prozess mit Epic Games in Berufung
Wie zu erwarten hat nach den Fortnite-Entwicklern von Epic nun auch Apple angekündigt, im AppStore-Prozess zwischen den beiden Parteien in Berufung zu gehen. Einen entsprechenen Antrag hat das Unternehmen nun beim United States District Court for the Northern District of California eingereicht. Im Falle von Apple geht es natürlich um den Urteilsspruch, wonach es der AppStore-Betreiber den Entwicklern gestatten muss, auch alternative Zahlungsmethoden für In-App Käufe anbieten zu können. Zudem hat Apple das Gericht erwartungsgemäß gebeten, diese Entscheidung auszusetzen, bis die Berufung verhandelt wurde. Ursprünglich war angesetzt worden, dass Apple die dem Urteil folgenden Maßnahmen bis Dezember umzusetzen. In dem Antrag heißt es (via MacRumors):
Apple asks the Court to suspend the requirements of its injunction until the appeals filed by both Epic and Apple have been resolved. The company understands and respects the Court’s concerns regarding communications between developers and consumers. Apple is carefully working through many complex issues across a global landscape, seeking to enhance information flow while protecting both the efficient functioning of the App Store and the security and privacy of Apple’s customers. Striking the right balance may solve the Court’s concerns making the injunction (and perhaps even Apple’s appeal itself) unnecessary. A stay is warranted in these circumstances.
In dem ursprünglichen Urteilsspruch hatte die zuständige Richterin Judge Yvonne Gonzalez Rogers entschieden, dass Apples aktuelle AppStore-Maßnahmen wettbewerbsschädlich sind und das Unternehmen 90 Tage Zeit habe, diese Maßnahmen zu widerrufen. In sämtlichen anderen verhandelten Punkten entschied Rogers hingegen zugunsten Apples und stellte dabei fest, dass das Unternehmen aktuell nicht über ein Monopol verfüge.
Über die Annahme von Apples Berufung wird Richterin Rogers nun am 16. November entscheiden.
Kommentare
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SOE am :
Ganz interessante Aussage von Apple. Der Konzern behauptet, wenn das "richtige Gleichgewicht" gefunden wird, wären die Bedenken des Gerichts hinfällig. Dabei wird sich aber auf den vorherigen Satz bezogen mit "Effizientem Bestehen des AppStores" und "Datenschutz der Kunden".
Die Rechtsabteilung geht auf die Punkte des Gerichts gar nicht ein.
Vergleicht es mit den Aussagen der Rechtsabteilung von VW beim "Abgasbetrug". Eines der letzten Argumente war, dass der Konzern nichts bezahlen muss, weil das sonst teuer werden würde. („Kumulation von Schadensersatzansprüchen“)
Fabster am :
Vom Datenschutz her ist es f\374r den Nutzer eher problematisch, weil er nat\374rlich seine personenbezogenen Daten einem gr\366\337eren Kreis von Akteuren mitteilt, wenn er Zahlungsm\366glichkeiten au\337erhalb des Stores nutzt.
Peter am :
Fall gel\366st.