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Apple gewährt offiziell 14-tägiges Widerrufsrecht auf iTunes-Käufe

Wollte man in der Vergangenheit dann und wann einmal ein im iTunes- oder AppStore erworbenes digitales Produkt zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, war man auf die Kulanz Apples angewiesen. Eine generelle, mit definierten Ansprüchen einhergehende Regelung für einen solchen Vorgang gab es bislang jedoch nicht. Dies hat sich nun geändert. Seit gestern gewährt Apple für Einkäufe im iTunes- und AppStore ein generelles Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ein. Dokumentiert wird diese Neuerung inklusive ihrer Ausnahmen in den aktualisierten iTunes-Bedingungen. Zu den angesprochenen Ausnahmen gehören unter anderem die Abos für iTunes Match, Staffel-Pässe für TV-Serien und bereits eingelöste iTunes-Geschenke. In Anspruch nehmen kann man das Widerrufsrecht über den iTunes-Link "Problem melden" oder per Briefpost an das iTunes-Team. Die wohl wichtigste Passage in den iTunes-Bedingungen abschließend noch einmal im Wortlaut:

Widerrufsrecht: Wenn Sie Ihre Bestellung rückgängig machen möchten, können Sie sie binnen 14 Tagen nachdem Sie die Quittung erhalten haben ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies gilt nicht für iTunes-Geschenke, nachdem der jeweilige Code eingelöst wurde.

Trackbacks

Flo's Weblog | Apple News and more... am : Apple wehrt sich gegen Missbrauch des neuen 14-tägigen Widerrufsrechts bei iTunes

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Ende vergangenen Jahres hat Apple seine iTunes-AGBs überarbeitet und bietet seither ein 14-tägiges Rückgaberecht für über den iTunes Store erworbene digitale Inhalte an. Dies öffnete natürlich Tür und Tor für etwaigen Missbrauch, der teilweise soweit ging

Kommentare

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Stef am :

Cool :)
Ab und an bestimmt mal Sinnvoll.
Vll wollen die so auch etwas diesen "inApp-Demos" entgegenwirken?

Ulf am :

Ich glaube Apple musste sich jetzt dem Druck der EU beugen, was Rückgabe digitaler Produkte betrifft.

Ispeedy am :

(Kommentar entfernt)

iMerkopf am :

Demos fände ich auch am Besten. Das Problem bei Demos sind die Wohlstandsopfer hierzulande: Es gab einmal ein Spiel, welches an sich gratis (Level 1-3) war. Ab Level 4 musste man den Rest des Games per in App Purchase einmalig(!) freischalten. Effekt: Schlechte Bewertungen, weil "Ist ja gar nicht gratis!!!111einself!!". Obwohl genau das bereits im Infotext der App stand.
Das Problem sind die Leute - und dagegen kann msn leider nichts machen.

Hajo Vieth am :

Heißt das das ich jetzt eigentlich die App zwei Wochen richtig testen kann ?

Domi am :

Prinzipiell für den Benutzer eine feine Sache, jedoch hab ich gehört, dass die 30% des Verkaufspreises dann der Entwickler an Apple zahlen muss...

David am :

Das habe ich auch gelesen! Apple erstattet 100% an den Kunden, kassiert aber trotzdem 30% Provision. Echt krass. Ich kenne das aus der Wirtschaft anders.

Flakron am :

Apple bekommt den Hals einfach nicht voll genug.

Dieses Unternehmen wird mir immer unsympathischer. Das sind diese kleinen, aber feinen Unterschiede, die dafür verantwortlich sind...

Geri am :

Vielleicht sollte Apple ne zeitlich befristet Rückgabe gewähren. So in etwa 1-2 Stunden nach Kauf. Dann wäre BESCHISS wie ein Spiel durchzocken und zurückgeben nicht mehr möglich.

Also da wird sich Apple bestimmt noch was überlegen müssen, sonst werden die Entwickler wohl ob der trotzdem zu zahlenden 30% in SCHAREN Apple den Rücken kehren!

WGS am :

Ich begrüße diese Entscheidung wenn folgendes damit realisiert wird:

1. Schrott-Apps, die immer häufiger werden, verschwinden zusehends vom Markt
2. Die Entwickler werden angehalten, gut durchdachte und gut bedienbare Apps zu entwickeln.

Das, was seit einiger Zeit sich im App-Store breit gemacht hat, grenzt an Unverschämtheit und Abzocke. Solchen Entwicklern sollte man es schwer machen, irgendwo Fuß fassen zu können.

In diesem Sinne begrüße ich die Entscheidung von Apple. Ich hoffe nur, dass der Schuß nicht nach hinten losgeht und gute Entwickler (wie bereits angeführt bei Spielen) nun seitens der Ein-Euro-Fraktion abgelockt werden.

Costein am :

Stimme dem zu.

Quax am :

Stimme dir auch zu!

TreCool8992 am :

Heißt das, ich kann mir einen Film kaufen, ihn in den zwei Wochen mehrfach anschauen und Apple dann erzählen, dass ich ihn nur versehentlich gekauft habe?

Costein am :

Guter Punkt! Wenn dem so wäre, dann Apple nicht mitgedacht.

Wolfgang am :

Ich denke, man kann technisch nachhalten, ob Du Dir den Film angesehen hast.

Netsrac am :

Amazon verlangt von den Firmen auch eine 2% "Restocking Fee", wenn sie einen Artikel zurück nehmen. Je nach Verträgen erhält der Händler das Produkt dann zurück und muss Amazon den gezahlten Preis (zzgl. der 2% erstatten) oder er gibt nochmal zusätzlich Rabatt und es landet dann in den Warehouse Deals.

Die "Großen" unterscheiden sich alle nicht - die bestimmen einfach die Regeln.

Andersrum...steht es ja jedem frei, diese Regeln mitzumachen. Unterm Strich ist es für die Entwickler immer noch interessant...

Fly am :

Und wie funktioniert die Rückgabe? Ich bin echt froh, dass Apple den Kunden eine Rückgabe ermöglicht. Ich habe schon einige Euros in Schrott Apps investiert!

Buggy™ am :

https://reportaproblem.apple.com/

XBL am :

Gute Sache. Wenn ich bedenke, wie Apple sich vor einigen Jahren quergestellt hatte, nur weil ich wegen wirklich gravierender Fehler eine etwas teurere App reklamiert hatte. Apple hat natürlich nichts erstattet und hat auf den Entwickler verwiesen, und der hat auch nichts erstattet. App-Verarsche...

Herri Wieder Rundlaufend am :

Sollte auch für ibooks gelten. Kostenlose buchflatrate. Supi.

Jotter am :

Gut, das man Apps, die mangelhaft sind zurückgeben kann. Auf Bewertungen kann man sich ja nicht verlassen, da gefälscht! Außer die App wurde v. Flo getestet; das wäre auch verlässlich.

Expee am :

Ich bin sicher, dass dies auf Druck der EU geschah. Es ist absurd, dass man ein eBook kaufen und innerhalb von zwei Wochen einfach so zurückgeben kann. In zwei Wochen liest man so ein Buch locker. Sogar mehrere. Sowas führt nur dazu, dass gewisse Autoren oder Publisher es sich sehr gut überlegen werden, überhaupt noch auf diesem Wege in EU-Ländern zu publizieren.

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