Bereits seit dem 14. Juni ist es in Deutschland möglich, sich ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen, welches dann in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App hinterlegt werden kann, um den eigenen Impfschutz nachzuweisen. Die entsprechenden QR-Codes werden inzwischen von den Impfzentren ausgegeben oder lassen sich alternativ in teilnehmenden Apotheken (zu finden unter: https://www.mein-apothekenmanager.de/) ausstellen. Zumindest in Niedersachsen funktioniert dies, sofern man in einem Impfzentrum geimpft wurde, inzwischen auch bequem von zu Hause aus über das Impfportal Niedersachsen. Hier gibt man nach der Bestätigung der Datenschutzerklärung einfach seine Daten inkl. des Datums der Impfung und der Chargennummer ein und erhält dann das Impfzertifikat samt QR-Code zum Download.
Auch wenn das Zertifikat aufgrund der niedrigen Inzidenz hierzulande aktuell kaum zum Einsatz kommt, wird es vor allem das Reisen (zumindest) innerhalb der EU, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein künftig erleichtern. Auch Großbritannien soll in Kürze kompatibel sein, mit weiteren Staaten befindet sich die EU in Verhandlungen. Mit dem heutigen 01. Juli ist das digitale Covid-Zertifikat der EU nun offiziell live. Selbstverständlich behalten aber auch die Einträge in dem gelben Impfpass weiterhin ihre Gültigkeit - auch international. Es wird sogar bei Reisen empfohlen, das gelbe Heft mitzuführen, falls dann doch mal der Handyakku leer sein oder man das Gerät verlieren sollte. Kurzfristig sollen dann auch entsprechende digitale Nachweise für Testergebnisse und Genesungsnachweise ausgestellt werden. Weitere Informationen zum digitalen Impfzertifikat gibt es unter den folgenden Links:
Bei der Entwicklung des digitalen EU-weit gültigen Nachweises einer Impfung, eines Tests oder einer Genesung stand vor allem der Datenschutz im Mittelpunkt. So werden keine Informationen zentral gespeichert, sondern ausschließlich lokal auf dem Gerät abgelegt. Hierzu gehören in erster Linie der Name und das Geburtsdatum des Geimpften, der Impfzeitpunkt und der verabreichte Impfstoff. Dank einer elektronischen Signatur sollen diese Daten so fälschungssicher wie möglich in dem QR-Code hinterlegt sein.
Hat man einmal den einzuscannenden QR-Code erhalten, kann man diesen nutzen, um ihn auch auf mehreren Geräten abzulegen, beispielsweise einem privaten und einem Diensthandy. Zudem kann man ihn auch auf einem neuen Gerät einlesen, wenn man das Gerät wechselt, ihn in mehreren Apps, z.B. in der Corona-Warn-App und der CovPass-App hinterlegen oder ihn auch auf einem zurückgesetzten Gerät neu einscannen. Das Zertifikat wird nicht im Geräte-Backup enthalten sein. Man sollte die Papierausdrucke daher an einem sicheren Ort aufbewahren und im Zweifel auch eine Kopie davon anfertigen.
Mit dem heutigen Tag ist der digitale Impfnachweis nun in allen EU-Staaten und in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz offiziell anerkannt. Da es aber zu Beginn auch immer mal zu Problemen kommen kann, hat sich die EU eine Übergangsfrist für die technische Umsetzung bis zum 12. August gegeben. Ein weiterer Grund, warum man auch den gelben Impfpass für den Notfall zusätzlich mit auf Reisen nehmen sollte. Den aktuellen Status in Sachen Unterstützung des digitalen Impfnachweises kann man auf der Webseite reopen.europa.eu/de (auch als App erhältlich) einsehen. Grundsätzlich lohnt auch stets ein Blick in die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Schweden akzeptiert beispielsweise das deutsche Zertifikat lediglich in der CovPass-App, warum auch immer jedoch nicht in der Corona-Warn-App.
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