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iBooks Author: Apple aktualisiert EULA

Auf dem kürzlichen Education-Event hat Apple nicht nur seinen neuen Ansatz für digitale Fach- und Lehrbücher vorgestellt, sondern mit iBooks Author auch gleich noch eine Software für Jedermann, mit dem sich diese Strategie auch umsetzen lässt. Für größeres Aufsehen sorgte jedoch eine Passage in der Endnutzervereinbarung EULA (End User License Agreement), in der Apple die Verbreitung von mit iBooks Author erstellten E-Books ausschließlich über den iBookstore gestattet und sich somit quasi ein Exklusivrecht für diese Bücher sichert. Konkret heißt es in der diskutierten Passage: "(...) if your Work is provided for a fee (including as part of any subscription-based product or service), you may only distribute the Work through Apple (...)".

Mit der am Freitagabend erschienenen Version 1.0.1 von iBooks Author hat Apple diese Passage nun überarbeitet und damit für etwas mehr Klarheit gesorgt. Nun heißt es hier: "(...) if the work is provided for a fee (including as part of any subscription-based product or service) and includes files in the .ibooks format generated using iBooks Author, the work may only be distributed through Apple, and such distribution will be subject to a separate written agreement with Apple (or an Apple affiliate or subsidiary); provided, however, that this restriction will not apply to the content of the work when distributed in a form that does not include files in the .ibooks format generated using iBooks Author (...)". Heißt im Klartext, mit iBooks Author erstellte E-Books können sehr wohl anderweitig verbreiten werden, man darf dafür lediglich kein Geld verlangen. Apple beansprucht damit lediglich das Recht an dem Dokument im .ibooks-Format, nicht jedoch am Inhalt, wodurch man diesen in einem anderen Format auch anderweitig vertreiben darf.

Nebenbei hat Apple gleichzeitig auch ein kleineres Update für iBooks auf Version 2.0.1 veröffentlicht, welches Probleme behebt, die beim Öffnen mancher Bücher auftreten können.