Gleich mehrere Entwickler hatten Apple zuletzt kritisiert, dass das Unternehmen seine Macht über den AppStore ausnutzen und für sich selbst andere Maßstäbe anlegen würde als für Drittanbieter von Apps. Unter anderem hatte sich Spotify wegen der Ungleichbhenandlung im Vergleich mit Apple Music bei der EU beschwert, das Sicherheitsunternehmen Kaspersky das Entfernen von Apps, die ähnlich zu Apples Screentime-Funktion waren kritisiert. Bereits seit 2011 ist jedoch in den USA schon eine Klage von verschiedenen iPhone-Nutzern anhängig, die sich darüber beschweren, dass der AppStore der einzige Weg sei, über den sich Apps auf dem iPhone und dem iPad installieren lassen. Hierdurch würde Apple die 30%-ige Abgabe bei kostenpflichtigen Apps quasi erzwingen, was manche Entwickler wiederum als Aufpreis an die Kunden weitergeben würden. Die Nutzer behaupten also, dass der Preis der Apps günstiger sei, wenn diese nicht die 30% Apple-Abgabe enthalten würden.
Apple hat seitdem wiederholt betont, dass man selber nicht die Preise mache und die 30%-Abgabe auch nur auf kostenpflichtige Apps anfallen würde. Dies sei auch notwendig, um die benötigte Infrastruktur für den AppStore bereitstellen und aufrecht erhalten zu können. Eine Einstellung, die ich übrigens aus eigener Erfahrung in ihren Grundsätzen komplett unterstütze. Als unabhängiger Entwickler, der auch kostenpflichtige Apps anbietet, empfinde ich es als äußerst komfortabel, mich um nichts kümmern zu müssen, weder um die Infrastruktur zum Vertrieb der Apps, noch um die Zahlungsabwicklung. Dass die Nutzer hieran finanziell beteiligt werden, ist vollkommen normal und würde auch auf anderen Vertriebskanälen aus meiner Sicht nicht anders laufen.
Allerdings wurde die Klage der angesprochenen Nutzer nun vom US Supreme Court mit 5 zu 4 Stimmen zugelassen, so dass sie nun tatsächlich auch verhandelt wird, wie CNBC berichtet.
An anderer Stelle konnte Apple hingegen einen juristischen Erfolg erzielen. So wurde die Klage gegen Apple wegen des kürzlich entdeckten FaceTime-Bugs, über den es anderen Nutzern unter bestimmten Umständen möglich war, andere Nutzer auszuspionieren abgewiesen. Laut den zuständigen Richtern lagen weder Beweise dafür vor, dass Apple der Fehler vor dem Bekanntwerden bewusst war, noch konnte man eine unzureichende Wartung der Software erkennen. Die Kläger können gegen diese Entscheidung allerdigns noch bis zum 07. Juni Einspruch einlegen. (via AppleInsider)