Nicht nur Kunden der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken waren zum Start von Apple Pay in Deutschland enttäuscht, auch diejenigen, die ihr Konto bei der Dirk-Nowitzki-Bank ING haben, können den Handy-Bezahldienst bislang nicht nutzen. Nun allerdings könnte sich ein Silberstreif am Horizont andeuten, denn die Bank hat via Twitter für Spanien angekündigt, kurz vor dem Apple-Pay-Start zu stehen. Unter Umständen könnte dies dann einigermaßen kurzfristig auch für Deutschland gelten. Bislang können ING-Kunden Apple Pay in Australien und in Polen nutzen. Man weiß also grundsätzlich wie es funktioniert.

Amazon hat auch an diesem Wochenende wieder ein interessantes Angebot für alle Film-Fans unter seinen Prime-Abonnenten gestartet. Dieses Mal lassen sich die Filme nicht leihen, sondern gleich für je € 3,99 käuflich erwerben. Insgesamt bietet der Online-Versandhändler auf diese Weise 78 verschiedene Meisterwerke an. Mit dabei sind oscarprämierte Streifen wie Three Billboards outside Ebbing, Missouri, Lion - Der lange Weg zurück oder Spotlight, aber auch Klassiker wie beispielsweise Alien. Insofern sollte also für jeden etwas dabei sein. Selbstverständlich lassen sich die erworbenen Filme anschließend auch über die zugehörige Prime Video App (kostenlos im AppStore) auf dem Apple TV anschauen. Die Aktion läuft noch bis zum kommenden Montag. Stöbert doch einfach mal durch: fFilm-Meisterwerke für ür je € 3,99 bei Amazon

Die DSGVO hat im vergangenen Mai für jede Menge Aufregung in Deutschland und der gesamten EU gesorgt. Nach einigermaßen hektischer Betriebsamkeit in vielen Bereichen des Internets blieb die eigentlich erwartete Abmahnwelle für verschiedene Onlineangebote jedoch bisher dankenswerterweise aus. Nun hat sich das European Center for Digital Rights in Österreich über das Geschäftsgebaren diverser großer Unternehmen beschwert und behauptet, dass diese gegen die DSGVO verstoßen würden. Betroffen sind dabei neben Apple auch Amazon, Netflix, Spotify, YouTube und weitere Unternehmen, wie Reuters berichtet.
Die gemeinnützige Organisation gibt an, man habe die DSGVO-Konformität getestet, indem man die Unternehmen zur Herausgabe der zu bestimmten Anwendern gespeicherten Daten aufgefordert hat, wie es inzwischen das Recht eines jeden Nutzers sei. dabei habe keiner der genannten Dienste die gesetzlich festgelegten Anforderungen komplett erfüllt. Das Hauptproblem bestehe dabei darin, dass die Herausgabe der Daten von den Unternehmen durch automatisierte Systeme geschieht, wodurch oftmals nicht alle Daten erfasst würden.
Im Falle von Apple wurde in Cupertino ein Datenschutzportal eingerichtet, in dem man sich mit seiner Apple ID anmelden und anschließend die gewünschen Informationen über die eigene Person anfordern kann.
Während mancher Analyst noch daran glaubt, Apple könnte spätestens ab dem kommenden Jahr auf 5G-Chips von Qualcomm verwenden könnte, nehmen die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien immer merkwürdigere Züge an. Nachdem der Chiphersteller im Dezember ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhone-Modelle in Deutschland erwirkt hatte, veröffentlichte Apple eine Pressemitteilung, in der man erklärte, dass die betroffenen Modelle in den Apple Retail Stores nicht mehr erhältlich seien. Gleichzeitig merkte man aber auch am, dass man diese auch weiterhin bei anderen Händlern und Mobilfunkpartnern beziehen könne. Ein Zusatz, an dem sich Qualcomm offenbar sehr störte und gegen den man ebenfalls vorging.
Wie Bloomberg berichtet, hat Qualcomm nun in diesem Punkt Recht bekommen und konnte eine einstweilige Verfügung gegen diesen Zusatz erwirkt. Apple muss ihn also aus der Pressemitteilung entfernen und darf in nicht weiter verwenden. Sollten die beiten Parteien tatsächlich noch einmal geschäftlich zueinander finden, wäre dies also ein mittelschweres Wunder.